Saturday, May 25, 2013
Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen
von Jimmy Schulz (Deutscher Bundestag)
Saturday, 25.05.2013, New York III, 16:45-17:30 Uhr
Die Geschichte: Das Thema Softwarepatente wurde zum ersten Mal publik, als auf EU-Ebene Vorgaben des Europäischen Ministerrats diskutiert wurden, mit dem Ziel, die Patentierung von softwarebezogenen Lösungen zu legitimieren. Bereits 2003 und 2004 gab es in ganz Europa große Demonstrationen sowie eine online-Demo und eine Petition gegen das Vorhaben des EU-Ministerrats. Im Februar 2005 wurde als Konsequenz ein interfraktioneller Antrag im Bundestag verabschiedet. Am 6. Juli 2005 scheiterte die EU-Richtlinie endgültig im Europäischen Parlament.
Die Problematik: Computerprogramme „als solche“ dürfen laut Deutschem und europäischem Patentschutz nicht patentiert werden. Urheberrechtliche Verwertungsrechte aus dem Urheberrechtsgesetz stellen sicher, dass Softwareentwicklungsunternehmen ihre wirtschaftlichen Erträge erhalten. Die Entscheidung, ob patentierfähig oder nicht, basiert auf dem sog. Technizitätsprinzip: Die softwarebasierte Lösung muss ein konkretes technisches Problem mit konkreten technischen Mitteln lösen und die Lösung muss neu sein. Diese unklare Definition der Technik hat dazu geführt, dass der Bundesgerichtshofs (BGH) zunehmend großzügigere Urteile gefällt und das Europäische Patentamt (EPA) immer großzügiger Softwarepatente erteilt hat. Das führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Softwareentwicklern. Der BGH hat zum Beispiel 2010 entschieden (Az.: X ZB 20/08), dass auch rein konzeptionelle Überlegungen unter bestimmten Umständen ein technisches Problem lösen können und somit prinzipiell schutzwürdig sind. Solche Entscheidungen des BGH und die daraus folgende Patentierungspraxis des EPA hat zu vielen sog. Trivialpatenten geführt. Beispiele sind der Online Druckauftrag – Druckvorlagenerzeugung und materielle Reproduktion von Informationen, die an einer entfernten Stelle gespeichert sind (Web-to-print); Link auf Bild (Vorschaufenster); Warenkorb (elektronischer Warenkorb) oder auch das bekannte Fortschrittsbalken-Patent. Obwohl viele solche Patente in einem Rechtsstreit nicht bestehen würden, haben kleine und mittlere Unternehmen oft nicht die finanziellen Mittel, gegen ein Patent zu klagen. Zusätzlich sind langjährige Verfahren im technologischen Bereich sehr schädlich. Ein großer Anteil der vom EPA erteilten softwarebezogenen Patente gehört ausländischen Großunternehmen. Das führt zu Monopolstellungen und Wettbewerbsverzerrungen. Seit den Patentstreitigkeiten bzgl. Smartphone-Funktionen sind auch negative Folgen für die deutsche Wirtschaft zu erwarten.
Die Lösung: Das Urheberrecht bietet den richtigen Schutz für den Softwarepatentbereich – es entsteht automatisch, ohne weitere bürokratische Schritte oder Kosten, sichert einen gleichberechtigten Marktzugang und Wettbewerb für alle Teilnehmer. Patente sind dort sinnvoll, wo Entwicklungskosten hoch und Nachahmungskosten gering sind. Im Softwarebereich ist das nicht der Fall. Nur das Urheberrecht sichert die weitere Forschung und Entwicklung neuer Software. Um die Rechtssicherheit für Softwareentwickler zu schaffen, wäre es sinnvoll, die Technik-Definition um folgende Klarstellung zu ergänzen: Nur wenn die softwarebezogene Lösung von einer mechanischen oder elektromechanischen Komponente ausgeführt werden kann, ist sie patentierbar. Wenn die Lösung nur von einem Computer ausgeführt werden kann, ist sie rein softwarebezogen und nicht patentierbar.
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Über den Autor Jimmy Schulz:
45 Jahre alt, geboren 1968 in Freiburg i.Br.
Vater: Prof. Dr. Wilfried Schulz (Volkswirt, Universität der Bundeswehr)
Mutter: Dr. med. Ursula Schulz (Psychotherapie und Neurologie)
aufgewachsen in Ottobrunn Landkreis München
seit Januar 2000 wohnhaft in Riemerling/Hohenbrunn
verheiratet mit Petra Schulz-Geßl
drei Kinder im Alter von 8 Jahren, 11 Jahren und 20 Jahren
Besuch der Grundschule III in Ottobrunn
1979 Gymnasium Ottobrunn
1990 Abitur LK Englisch und Geschichte/Sozialkunde Facharbeit 1989/90 “Wege zur Deutschen Wiedervereinigung”
1990 Gaststudium “American Government” und Marketing an der Univesity of Texas at Austin (USA)
1990/91 Wehrdienst bei der Gebirgsjägerbrigade 23 in Strub bei Berchtesgaden (2. Kompanie) als Zugfunker und Skiausbilder
1991 – 2000 Studium der politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik München zum Diplom Politologen (Dipl. sc. pol. Univ.). Diplomarbeit: “Kryptographie im Internet – eine politische und politikwissenschaftliche Herausforderung in der Informationsgesellschaft”, 1999